Das arbeitsrechtliche Mandat ist wie das familienrechtliche Mandat ebenfalls vielschichtig und abwechslungsreich. Im Arbeitsrecht geht es oft um die Trennung jedoch nicht von dem eigenen Partner, sondern von dem Arbeitgeber oder von dem Arbeitnehmer. Zwei verschiedene Welten mit gegenseitigen Interessen stoßen aufeinander, wobei jede Seite für sich den bestmöglichen Lösungsweg wünscht. Die Diskrepanzen können entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll oder sogar beendet wurde. Weitere Fragen entstehen, wenn eine Abmahnung ausgesprochen wurde, die das Arbeitsverhältnis gefährden kann oder wenn Vergütungsfragen ungeklärt sind.
Mein arbeitsrechtlicher Tätigkeitsbereich erstreckt sich insbesondere auf die Interessenwahrnehmung von Arbeitnehmern, die sich eine fachliche Unterstützung u.a. aufgrund von
- den vertragsauflösenden Maßnahmen von der Arbeitgeberseite,
- der Kündigung,
- der noch ausstehenden Vergütung der Arbeitsleistung,
- der Abmahnung
wünschen.