Kosten

Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit ist es mir wichtig, Ihnen von Beginn an eine transparente und faire Übersicht über die entstehenden Kosten zu geben. Ich lege großen Wert darauf, dass Sie stets wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie diese abgerechnet werden.

Kostenarten

Die Höhe der Kosten für meine rechtliche Beratung und Vertretung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel dem Umfang der Leistung und der Komplexität des Falls. Im Allgemeinen können die Kosten in folgende Kategorien unterteilt werden:

Beratungskosten: Wenn Sie sich für ein Erstberatungsgespräch entscheiden, berechne ich hierfür in der Regel eine Pauschale oder eine auf den Gebührenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgestimmte Gebühr. Im Falle einer Mandatserteilung werden diese Kosten oft mit den späteren Verfahrenskosten verrechnet.

Verfahrenskosten: Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich ist, fallen zusätzlich zu den Beratungskosten Gerichtskosten und Anwaltsgebühren an, die nach dem RVG berechnet werden. Diese orientieren sich in der Regel am Streitwert des Verfahrens.

Außergerichtliche Vertretung: Für die außergerichtliche Vertretung (z. B. bei der Verhandlung mit der Gegenseite oder der Vertragsgestaltung) berechne ich ebenfalls eine Vergütung nach dem RVG oder nach einer individuell vereinbarten Pauschale.

Zahlungspflicht des Gegners: In vielen Fällen sind Prozesskosten (einschließlich der Anwaltskosten) von der unterliegenden Partei zu tragen, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen. Dies kann sich positiv auf Ihre Gesamtkosten auswirken. In solchen Fällen werden die von Ihnen getragenen Kosten entweder ganz oder teilweise vom Gegner erstattet.

Abrechnungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Abrechnungsmodelle, die je nach Art des Mandats und Ihrer individuellen Situation zur Anwendung kommen können:

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): In den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung nach dem RVG, das die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten gesetzlich regelt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert bzw. Wert des Verfahrens. Das RVG legt auch fest, welche Gebühr bei außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten anfallen. Dies ist der häufigste Abrechnungsweg.

Pauschalhonorar: In manchen Fällen kann eine Pauschale vereinbart werden, insbesondere wenn es sich um klar umrissene Leistungen handelt. Dies kann zum Beispiel bei der Erstellung eines Vertrags oder einer Erbvereinbarung sinnvoll sein, da hier der Aufwand gut kalkulierbar ist.

Stundenhonorar: Bei besonders komplexen oder langwierigen Verfahren, bei denen der Aufwand schwer abzuschätzen ist, kann ich auch auf eine Stundenvergütung umsteigen. Der Stundensatz richtet sich hierbei nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Zeitaufwand der Angelegenheit.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Es ist wichtig zu wissen, dass in vielen Fällen die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung nicht vollständig von den Mandanten selbst getragen werden müssen. Mögliche Übernahmequellen für die Kosten sind:

Rechtsschutzversicherung: Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese in manchen Fällen die Kosten für Ihre anwaltliche Beratung und Vertretung. Es ist jedoch ratsam, sich vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um die Deckung und die Bedingungen zu klären.

Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe: Wenn Sie über wenig Einkommen verfügen und sich die Kosten für ein Gerichtsverfahren nicht leisten können, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. In diesem Fall übernimmt der Staat die Gerichtskosten sowie die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung.

Transparenz und Kommunikation

Mir ist es ein großes Anliegen, dass Sie stets transparent über die entstehenden Kosten und Abrechnungsmodalitäten informiert sind. Während des gesamten Mandats werde ich regelmäßig mit Ihnen die entstehenden Kosten und die weiteren Schritte besprechen, um keine unerwarteten Überraschungen zu verursachen.

Beispiele für Kosten

  • Erstberatung: 30 Min. telefonische oder Online-Beratung (auch auf Russisch), erste Einschätzung, Dokumentensichtung: 99 €
  • Ehevertrag / Trennungsvereinbarung: Entwurf & rechtliche Beratung für Ehevertrag oder Trennungsfolgenvereinbarung: ab 1.500 €, Notarielle Beurkundung separat