Ein Verfahrensbeistand ist eine zum Kindschaftsverfahren vom Gericht hinzuziehende Person, die ausschließlich die Interessen des Kindes vertritt und sich für dessen Belange einsetzt. In den meisten Verfahren werden die Verfahrensbeistände hinzugezogen. Dies ist auf die folgende Regelung zurückzuführen:
Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist, § 158 Abs. 1 S. 1 FamFG
Mich können Sie auch in Kindschaftssachen als Verfahrensbeiständin erleben.